Ingeniurkonsulenten für Vermessungswesen gehören der Berufsgruppe der Ziviltechniker an. Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gemäß § 292 der Zivilprozeßordnung. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten öffentlichen Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.
Das Berufsgesetz und ihre Vereidigung verpflichtet sie zur uneingeschränkten Objektivität und Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Normen. Sie haften persönlich für ihre Tätigkeit und unterliegen einem strengen Disziplinarrecht.
Standort und Routenplan:
Allgemeine Kontaktadresse
Sturm Vermessung
Südtiroler Platz 12
A-6330 Kufstein
Tel.: 05372/62101
E-Mail: kontakt@sturm-vermessung.at
Mayr Vermessung
Südtiroler Platz 12
A-6330 Kufstein
Tel.: 05372/62101
E-Mail: kontakt@mayr-vermessung.at
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Theresa Maria Sturm:
Dipl.-Ing. Theresa Maria Sturm
Staatlich befugte und beeidete
Ing.-Konsulentin für Vermessungswesen
E-Mail: theresa@sturm-vermessung.at
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Norbert Mayr:
Dipl.-Ing. Norbert Mayr
Staatlich befugter und beeideter
Ing.-Konsulent für Vermessungswesen
E-Mail: norbert@mayr-vermessung.at